Skulpturenwiese Moltkeplatz

2023

Aufnahme von TAS am 23. August 2016 mit Hannover Tor und onda

KaM zur Skulpturenwiese Moltkeplatz

Aus gegebenem Anlass informiert KaM über wesentliche Änderungen hinsichtlich des Status der Skulpturenwiese Moltkeplatz.


Letzte Nachricht:

Die Skulpturenwiese Moltkeplatz ist keine Hundewiese mehr.

Das Bürgerbegehren gegen die Entwidmung des Moltkeplatzes als Hundewiese ist gescheitert. Am 26. September 2023 hat die zuständige Bezirksvertretung BV I die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt Essen vom 30. August 2023 zur Kenntnis genommen. Damit hat der Beschluss der BV I vom 28. März 2023 zur Entwidmung des Moltkeplatzes als Hundewiese Bestand. Mehr zu Ablauf und Hintergrund der Entwidmung in den folgenden Absätzen; mehr zum Bürgerbegehren hier.


Entscheidung der Bezirksvertretung BV I am 28. März 2023: Skulpturenwiese Moltkeplatz ist keine Hundewiese mehr

Am 28. März 2023 hat die zuständige Bezirksvertretung  BV I der Stadt Essen entschieden, den Moltke­platz als Hundewiese zu entwidmen. Den gesamten Beschlusstext der BV I – einschließlich der Ausführungen des Bezirksbürgermeisters zum Hintergrund – finden Sie hier (abgerufen aus dem Ratsinformationssystem der Stadt Essen am 4. April 2023). Damit sind Hunde auf dem gesamten Moltkeplatz stets angeleint zu halten ‒ so wie in allen Park­anlagen im Stadtgebiet.

Gleichzeitig wird eine andere bestehende Hunde­wiese in unmittel­barer Nähe (zwischen Richard-Wagner-Straße und Bahndamm) „ertüch­tigt“ (d.h. im wesentlichen durch Zäune gesichert. Ohne Umzäunung ist diese Wiese für freilaufende Hunde nicht geeignet). Der Beschlusstext sagt dazu (Zitat): „Die bisherige Wiese, auch für Hunde, an der Richard-Wagner-Str. wird als neue Hundewiese ertüchtigt. Dies soll so aussehen, dass die Bezirksvertretung sich mit Grün und Gruga und den Bürgerinnen und Bürgern an der Wiese an der Richard-Wagner-Straße trifft und über die Nutzung und Gestaltungsmöglichkeiten spricht.“

Wir begrüßen diese Entscheidung und glauben, dass damit wieder ein Aufenthalt bei den Kunstwerken und allgemein auf der Skulpturenwiese jederzeit und für alle Menschen – ohne Störungen oder Belästigungen durch freilaufende Hunde möglich wird.

Seit Langem schwelende Konflikte

Dem Beschluss vorausgegangen waren seit Langem schwelende Konflikte mit Halter*innen von frei­lau­fen­den Hunden, die aus dem bisherigen Status Hundewiese einen absoluten Vorrang für ihre Tiere ableiteten.

Die Kunstwerke konnten nicht mehr ohne Störungen oder Belästigungen durch freilaufende Hunde erlebt werden.

Sowohl Kunstinteressierte als auch alle anderen Personen, die die Parkanlage besuchen und genießen möchten, werden – häufig auch dann, wenn sie einen angeleinten Hund bei sich haben – von freilaufenden Hunden belästigt, deren Halter*innen grundsätzlich nicht eingreifen, denn „Dies ist eine Hundewiese.

Selbst etliche Hundehalter*innen meiden aus diesem Grund die Wiese.

Der Wortbeitrag einer Anwohnerin des Moltkeplatzes zu der Situation ist im Protokoll der BV I hier wiedergegeben (dortige Seite 2).

Führungen und Vermittlungen durch KaM – die zu den mit der Stadt vertraglich vereinbarten Aufgaben gehören (Zusammenfassung dieser Aufgaben hier) – für beispielsweise Kinder, Schüler*innen sowie Menschen mit Einschränkungen (angefragt unter anderem aus dem Franz-Sales-Haus) sind bis auf weiteres nicht möglich.

Die Belästigungen durch freilaufende Hunde reichen regelmäßig über die eigentliche Hundefreilauffläche hinaus: Passanten auf dem Weg am Bahndamm werden genauso „gestoppt“ oder behindert wie auf dem Fußweg neben der Straße. Personen mit Mobilitätseinschränkungen meiden aus diesem Grund die Wiese und deren Umgebung oder überqueren die Straße, um möglichst ungestört zu bleiben. Allerdings queren freilaufende Hunde auch des häufigeren die Straße und finden sich dann auf dem Fußweg oder selbst in den Vorgärten der gegenüberliegenden Häuserzeile, von wo sie gegebenenfalls von ihrem/r Hundehalter*in zurückgerufen werden müssen.

Beispiele für weitere Konflikte:

  • Als KaM mit einer Führung für Schüler*innen die Kunstwerke vermittelte und zwei große aggressive Hunde auf die Gruppe so zuliefen, dass Schüler*innen einen Schutzring um einige ängstlichere Mit­schüler*innen bilden mussten und KaM die Halter*innen darum bat, ihre Hunde zu­rück­­zuhalten, hörten wir als Antwort: „Dies ist eine Hundewiese; mein Hund darf das.“
  • Und wenn KaM-Mitglieder die Skulpturen und deren Umgebung reinigen und pflegen – entsprechend den Verpflichtungen aus den Patenverträgen – und Hunde sie dabei aggressiv verbellen und anknurren oder ihren Blasen-Inhalt auf die Arbeitsgeräte entleeren, hörten wir als Antwort: „Dies ist eine Hundewiese. Warum sind Sie überhaupt auf dieser Wiese?“
  • Beim Aufbau ihres Werkes Bernehain im September 2022 widerfuhr Ähnliches auch der Düsseldorfer Künstlerin Anys Reimann, die dies nach der Vernissage gegenüber anwesenden Kommunal­politiker*innen ange­sprochen hat.

Des weiteren verbreiteten Hundehalter*innen im Internet seit längerem verleumderische Kommentare und zuletzt gezielte „shit storms“ gegen das Skulpturenensemble sowie gegen KaM und KaM-Mitglieder hinsichtlich deren Ausführen der mit der Stadt vertraglich vereinbarten Aufgaben (Zusammenfassung dieser Aufgaben hier). Die über das Internet verbreiteten – und damit weltweit lesbaren – Beiträge reichen über das

  • Abwerten durch „Herunterschreiben“ des Skulpturenensembles und der Kunstwerke – und damit auch des Images der Stadt Essen. Dies Abwerten steht im krassen Gegensatz zur Meinung der großen Mehrheit der Anwohner*innen und kunstinteressierten Bürger*innen und des Urteils beispielsweise von Prof. Dr. Manfred Schneckenburger – zweimaliger Leiter der Dokumenta – der unter anderem schreibt: „Ich kenne wenige derart stimmige, aussagekräftige Plastik-Ensembles im öffentlichen Raum“; Zitat siehe hier; und die
  • Verbreitung von Falschdarstellungen unter anderem zu Aktivitäten von KaM hinsichtlich Pflege und Erhalt der Kunstwerke sowie den damit verbundenen Aufwendungen, und
  • persönliche Belästigungen (zum Beispiel wiederholte Anrufe, auch um 2:00 in der Nacht), Verleumdungen, Schmähungen und Verbalangriffe im Netz und auch vor Ort, bis hin zu
  • durch Hundehalter (unter Zeugen) öffentlich geäußerte und mit dessen Zustimmung aufgenommene Todeswünsche gegen KaM-Mitglieder.

(Zuletzt enthielten auch die Unterschriftslisten der Hundehalter*innen für deren Bürgerbegehren bis zum 31. Juli 2023 entsprechende Falschdarstellungen und Verleumdungen; siehe hier).

Andere Konflikte … weitere in der KaM-Präsentation:

Ballwerfen mit Wurfpeitsche gegen „Denkmal“

Farbigkeit des Bildes nachbearbeitet

durch Hundehalter*in zum Hunde-Trainieren mit verschmutztem Ball auf der Vorderseite des „Denkmal“ bis in etwa 6 m Höhe; zusätzlich zur Verschmutzung des Kunstwerks mit Gefährdung / Beschädigung der Holzteile

Spuren vorhanden bis zum Neuanstrich 2021 durch KaM; siehe hier


Hunde-Kot auf „onda“

auf dem temporären Kunstwerk „onda“ (= die große „weiße Welle“); dort liegend bis KaM den Hunde-Kot-Haufen entfernt hat


Buddel-Löcher an der Rückseite „Denkmal“

an der Rückseite vom „Denkmal“; aufgebuddelt bis zum Fundament

Endgültig beseitigt durch Verlegen von Rasengitter-Platten in 2022; mehr dazu siehe hier.


Korrosion durch Hunde-Urin an „Paarweise“

Mai 2021
November 2022

Ansgar Nierhoffs Skulptur Paarweise aus Schmiedestahl steht seit seiner Aufstellung auf der Skulpturenwiese Moltkeplatz im Jahre 1988 dauerhaft „draußen“. Sein Zustand ist gut … mit Ausnahme des unteren Bereichs, in dem aggressiver Urin aus einer Vielzahl von Hunde-Blasen in den vergangenen Jahren eine starke Korrosion verursachte. Dies machte in 2022 eine Aufarbeitung zwingend erforderlich; siehe hier.

Die Kosten für die Aufarbeitung lagen im fünfstelligen EURO-Bereich.

Bei der Restaurierung wurde unter anderem ein Schutz gegen das Anspritzen mit Hunde-Urin aufgebracht. Andere Werke von Ansgar Nierhoff, die aus gleichartigem Stahl bestehen und an anderen Stellen in Essen aufgestellt sind (siehe hier) – aber nicht dem dauernden Einfluss von Hunde-Urin ausgesetzt sind – zeigen keinen solchen Rostfraß.


Zerstörung von Rasenfläche beim „Hannover Tor“

Azubis von Grün und Gruga hatten im August / September 2022 die Rasenfläche beim Hannover Tor durch das Verlegen von Rasengitterplatten gegen Buddeln stabilisiert, neuen Rasen eingesät und damit eine dauerhaft sichere Basis für das Kunstwerk geschaffen; siehe hier.

Das für Anfang Dezember 2022 geplante Zurücksetzen des Hannover Tor auf diese Fläche musste jedoch um ein halbes Jahr bis zum 23. Juni 2023 verschoben werden.

03. Dezember 2022

Der Grund: Ende November 2022 gab es die Falschanzeige eines Hundehalters, dass die mit den Rasengitterplatten ausgelegte Fläche gefährliche Stahl-Spitzen enthalte, an denen sich sein Hund „fürchterlich verletzt“ habe (Ton-Aufzeichnungen liegen vor). Diese Anzeige führte zum sofortigen Absperren und Überdecken der Fläche mit einer mehrere Zentimeter dicken Erdschicht … was den zuvor sehr gut angewachsenen Rasen weitgehend zerstörte.

Bei einem Ortstermin mit Grün und Gruga kurz nach dem Vorfall wurde festgehalten, dass es solche behaupteten spitzen Stahlteile nicht gab und eine Gefährdung insofern nicht bestand … der Schaden durch die Falschanzeige des Hundehalters war aber natürlich bereits eingetreten.

Die erwähnten Vorfälle – und weitere – wurden in einer  Präsentation von KaM in der Bezirksvertretung BV I am 28. März 2023 vorgetragen und erläutert.


„Hilferuf“ von KaM

Vor der Entscheidung der BV I hatte KaM mit einem Brief um Hilfe gebeten und mit einer Präsentation auf die Schwierigkeiten und Behinderungen bei der Erfüllung der Aufgaben hingewiesen, die KaM mit den abgeschlossenen Patenverträgen für die Skulpturen übernommen hat. Als Zweck dieser Verträge und der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Essen, den Eigentümern der Skulpturen und dem Verein KaM e.V. ist vereinbart, „Kunst im öffentlichen Raum auf dem Moltkeplatz zu erhalten, zu fördern und zu entwickeln und durch Information der Öffentlichkeit im Bewusstsein der Bevölkerung zu stärken“ (Zitat aus den Verträgen). Vor dem Hintergrund der oben erwähnten Probleme war das Erfüllen dieser Aufgaben für KaM immer schwieriger – und zuletzt unzumutbar – geworden.

Auch in der Sitzung der BV I hatten KaM und eine Nachbarin mit drei Redebeiträgen die Problematik noch einmal dargestellt und dabei auch die KaM-Präsen­tation gezeigt, siehe hier (diese ist dem Sitzungsprotokoll beigefügt, das im Ratsinfor­mations­system der Stadt Essen zu TOP 4 hier veröffent­­licht ist).


Weitere Informationen?

Wir hoffen, dass die obigen Ausführungen helfen, die entsprechenden Vorgänge einzuordnen: auch als Ergänzung zur Berichterstattung in der Presse und den Medien. Wenn wir Ihnen weitere Infor­mationen geben können, dann freuen wir uns über Ihre Nachricht; Kontakt hier.


Bürgerbegehren einer Gruppe von Hundehalter*innen im Juni/Juli 2023 gegen die Entscheidung der BV I vom 28. März 2023

Unterschriftsblatt des Bürgerbegehrens mit Falschaussagen (aus dem RIS RatsInformationsSystem der Stadt Essen) hier.

Eine Gruppe von Hundehalter*innen will die am 28. März 2023 in der dafür zuständigen und demokratisch legitimierten Bezirksvertretung BV I mit großer Mehrheit gefällte Entscheidung ‒ die auch die Ertüchtigung einer direkt benachbarten anderen Hundewiese enthält ‒ nicht akzeptieren und geht dagegen unter anderem in der BV I und mit einem Bürgerbegehren vor.

Die Bezirksvertretung BV I hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2023 (siehe hier) unter TOP 7.a) auf Grund des Vorliegens der erforderlichen formalen Voraussetzungen (siehe hier) die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen.

Der Wahrheitsgehalt der in dem Unterschriftsblatt gemachten Aussagen wurde offensichtlich nicht überprüft.

Die zur Begründung des Bürgerbegehrens auf dem Unterschriftsblatt aufgeführten Aussagen zeigen in vielen Punkten erhebliche Diskrepanzen zu belegten und dokumentierten Tatsachen. Die Behauptungen der Gruppe der Hundehalter*innen stellen neben faktischen Falschaussagen eine Fortsetzung der Falschdarstellungen dar, die oben unter der Überschrift Beispiele für weitere Konflikte erwähnt sind. Diese betreffen sowohl die Aktivitäten von KaM hinsichtlich Pflege, Erhalt und Vermittlung der Kunstwerke und die damit verbundenen Aufwendungen als auch die zugrundeliegenden Verträge mit der Stadt und die darin festgelegten Pflichten und Rechte.

Richtigstellungen zu einigen der Falschaussagen finden Sie hier
oder (als pdf) hier.

Ausgang: das Bürgerbegehren ist gescheitert

WAZ/NRZ berichten über den Stand des Bürgerbegehrens der Hundehalter*innen zum Ablauf der Unterschriftenfrist am 01. August 2023 hier und über das vom Wahlamt mitgeteilte Endergebnis am 08. August 2023 hier.

Der Rat der Stadt Essen hat in seiner Sitzung am 30. August 2023 (siehe hier) unter TOP 8 den folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat beschließt: Das Bürgerbegehren ist unzulässig, weil das erforderliche Unterschriftenquorum nicht erreicht wurde.“. Text des Ratsbeschlusses hier. Das Bürgerbegehren gegen die Entwidmung des Moltkeplatzes als Hundewiese ist damit gescheitert.

Am 26. September 2023 hat die zuständige Bezirksvertretung BV I die Ablehnung des Bürgerbegehrens durch den Rat der Stadt Essen vom 30. August 2023 zur Kenntnis genommen. Damit hat der Beschluss der BV I vom 28. März 2023 zur Entwidmung des Moltkeplatzes als Hundewiese Bestand.

Die Skulpturenwiese Moltkeplatz ist keine Hundewiese mehr.