Im Juni / Juli 2023 hat eine Gruppe von Hundehalter*innen Unterschriften gesammelt für ein Bürgerbegehren gegen eine Entscheidung der Bezirksvertretung BV I vom 28. März 2023. Mit dieser Entscheidung wurde die Skulpturenwiese Moltkeplatz als Hundewiese entwidmet. Gleichzeitig soll eine benachbarte Hundefreilauffläche ertüchtigt ‒ das heißt im wesentlichen eingezäunt ‒ werden. Mehr zum Bürgerbegehren hier; zum Hintergrund der Entscheidung der BV I vom 28. März 2023 hier.
Die auf dem von der Gruppe der Hundehalter*innen vorgelegten Unterschriftsblatt (siehe hier; als pdf im RIS RatsInformationsSystem der Stadt Essen) gemachten Aussagen zeigen in vielen Punkten erhebliche Diskrepanzen zu belegten und dokumentierten Tatsachen. Die Behauptungen der Gruppe der Hundehalter*innen stellen neben faktischen Falschaussagen eine Fortsetzung der Falschdarstellungen dar, die in dem Beitrag KaM zur Skulpturenwiese unter der Überschrift Beispiele für weitere Konflikte erwähnt sind, siehe hier .
Nachfolgend werden einzelne der von den Hundehalter*innen auf dem Unterschriftsblatt gemachten Falschaussagen den nachweisbaren Tatsachen gegenübergestellt.
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Textblöcke
gescannt von dem Blatt „Bürger*innenbegehren zum Erhalt der Hundewiese am Moltkeplatz“
Essen, Juli 2023
Richtigstellungen
Belege dafür unter anderem:
KUNSTAMMOLTKEPLATZ Broschüre, abrufbar über www.kunst-am-moltkeplatz.de/broschuere sowie
www.kunst-am-moltkeplatz.de/kam-zur-skulpturenwiese mit Links zu weiteren Seiten
„1960er Jahre“ falsch: Hunde sind auf der Wiese seit 1910 (= seit Anlage des Platzes, d.h. „seit immer“). Damit war sie aber keine „Hundewiese“. Vielmehr galten für den Moltkeplatz die gleichen Regeln wie für jede andere Grünfläche in der Stadt.
Das Landeshundegesetz NRW datiert vom 18.12.2002
„sechs Skulpturen“ falsch: Seit 1982 waren nachweislich insgesamt 24 Skulpturen als Teil des Ensembles aufgestellt; gegenwärtig sind es acht Skulpturen.
„nach eigenem Ermessen“ ist falsch: Jede Nutzung der Wiese ist mit der Stadt vereinbart, durch Verträge mit der Stadt unterlegt und wird im Rahmen dieser Verträge umgesetzt.
„Standfestigkeit“: Aussagen sind falsch
Die Formulierung erweckt den falschen Anschein, als sei die Standfestigkeit gar nicht gefährdet gewesen. Tatsächlich mussten zur Beseitigung von Beschädigungen und Gefährdungen durch Hunde-Buddeln nachweislich mindestens € 1.500 für Arbeiten an der Rasenfläche aufgewandt werden. Ebenfalls musste auf Grund von Korrosion durch Hunde-Urin die Standfestigkeit eines Kunstwerks nachweislich für einen fünfstelligen €-Betrag wiederhergestellt werden. (Werke aus gleichem Material, die an anderen Stellen in Essen ohne eine solche starke Hunde-Urin-Belastung stehen, haben dies Problem nicht.)
Pflege durch „Anwesenheit“ von Hunden behindert: Aussage ist falsch.
Aber: es gibt sehr wohl Belästigungen und Behinderungen durch das Verhalten freilaufender Hunde:
– Arbeitsgeräte werden angepinkelt;
– Bellen, gefletschte Zähne und Beiß-Versuche
„Verbannung“ von Hunden:
Aussage falsch
Angeleinte Hunde können die Fläche so benutzen wie jede andere Grünfläche in der Stadt
Falschaussage: KaM behauptet nicht, dass die Kunstwerke den Hunden nicht standhalten würden oder fragil seien.
Vielmehr dokumentiert KaM, unter anderem durch Ortstermine mit Vertreter*innen der Stadt und Fachunternehmen sowie
(1) durch Bilder, dass Teile des Rasens um einige Kunstwerke durch Hunde-Buddeln stark geschädigt waren und aufgearbeitet werden mussten, um eine dauerhaft sichere Basis für die Kunstwerke zu schaffen … mit Kosten von mindestens € 1.500 … und
(2) durch Aussagen von Restauratoren gegenüber Vertreter*innen der Stadt und der Eigentümer, dass die Korrosion durch Hunde-Urin eine Aufarbeitung eines Kunstwerks zur Wiederherstellung der Standfestigkeit nötig machte … mit Kosten im fünfstelligen €-Bereich.
Bilder und andere Belege zu den Falschaussagen hier ; zum Bürgerbegehren weiteres hier.